Hygienekonzept Jura Airlines Albatros e.V.

  • Gemäß der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung kann Sport und somit der Schleppbetrieb bei einer Inzidenz unter 100 ohne feste Gruppenobergrenze stattfinden, bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 allerdings nur für Teilnehmer mit einem aktuellen negativen Test. Für den geforderten Testnachweis nach Nr. 1 (Nachweis der vollständigen Impfung, Genesung oder aktueller Schnelltest) ist jeder Pilot selbst verantwortlich. Gegebenenfalls sind vor Ort Schnelltest durchzuführen. Liegt die Inzidenz im Landkreis Roth stabil unter 50, entfällt der Testnachweis.

  • Jeder muss eine FFP2-Maske bereithalten.

  • Beim Aufbau der Winde müssen alle Beteiligten auf ausreichend Abstand achten und gegebenenfalls FFP2-Masken tragen.

  • Alle Oberflächen, die von verschiedenen Personen berührt werden (insbesondere die Bedien-Elemente der Winde, die Funkgeräte, Schreibgeräte, Motorradgriffe) müssen regelmäßig (insbesondere bei Wechsel des Bedieners) desinfiziert werden.

  • Den Anweisungen des Startleiters ist immer Folge zu leisten. Der Startleiter ist als Bevollmächtigter des Vorstands für die Einhaltung der Auflagen verantwortlich und kann Personen, die sich nicht daran halten, vom Schleppbetrieb ausschließen.

  • Alle Ankommenden tragen sich in die Kontaktpersonenliste ein, in der Ankunfts- und Abfahrtszeit vermerkt werden.

  • Die Vorbereitung der Flugausrüstung erfolgt abseits des Startbereich.

  • Im Startbereich dürfen sich außer dem Startleiter maximal drei Piloten zur Startvorbereitung aufhalten.

  • Beim Warten und Verweilen außerhalb des Startbereichs ist auf die Einhaltung des allgemeinen Abstandsgebots und der Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum zu achten.

  • Die Schleppseile werden vom Mopedfahrer am Startpunkt abgelegt. Jeder startende Pilot hängt sich selbstständig ohne Mithilfe des Startleiters in das Schleppseil ein. Der Startleiter fragt die Funktion der Klinke, die geschlossenen Beingurte und die korrekte Verbindung zwischen Fluggerät und Gurtzeug ab.

  • An der Winde hängt der Motorradfahrer die Schleppseile ohne Zutun weiterer Personen ans Motorrad an.

  • Tandemfliegen ist nur Personen aus dem selben Hausstand erlaubt.

 

Die Vorstandschaft

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Do, 01. Juli 2021

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